Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird kein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Bayern-Profis Mario Mandzukic und Xherdan Shaqiri einleiten, dies erklärte die Justiz-Behörde gestern Abend via Pressemitteilung.
Mit der offiziellen Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dürfte der Wirbel um den umstrittenen Torjubel von Mario Mandzukic und Xherdan Shaqiri in Bundesliga-Partie gegen den 1. FC Nürnberg Mitte November hoffentlich ein Ende gefunden haben.
Mandzukic und sein Teamkollege Shaqiri gerieten letzte Woche in den Fokus der Justiz, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth leitete Vorermittlungen ein um den Starftbestandteil des Hitlergrußes zu prüfen. Diese wurde nun eingestellt, mit dem Ergebnis das kein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Bayern-Profis eingeleitet wird. Die Begründung hierfür lautet wie folgt.
Betrachtet man die Geste in ihrem gesamten Bewegungsablauf, so ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Spieler einen nach § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbaren Hitlergruß ausführen wollten. Der Umstand, dass die durch Film – und Bildmaterial festgehaltene Armbewegung in einem kurzem Moment der ausgeführten Gesamtbewegung eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Hitlergruß hat, führt nicht zu einer Strafbarkeit gemäß § 86 a StGB.
Auch wenn wir diese Vorwürfe von Anfang für absurd hielten, möchten wir dennoch die Begründung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nochmals übersetzen. Nicht jeder versteht das Juristendeutsch 😉
Nach dem wir uns die gesamte Torjubel-Szene nochmals in Ruhe angeschaut haben, mussten auch wir feststellen, dass hier kein Hitlergruß zu sehen war. Wir waren aber dennoch so doof und haben uns durch anonyme Beiträge im Internet von pubertierenden Jugendlichen und der reißerischen Presse mit ihrem manipulierten Bild- und Filmmaterial dazu verleiten lassen eine Vorermittlung einzuleiten. Das Ausstrecken der rechten Hand ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar.
Klarstellend hat die Staatsanwaltschaft auch nochmals betont, dass der Gruß an die beiden kroatischen Ex-Generäle und/oder die Fans ebenfalls nicht strafbar sei und somit nicht Bestandteil des Verfahrens war.
via justiz.bayern.de